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Bezahlkarte für Geflüchtete: Darum lohnt die Akzeptanz

So nutzen Sie als Händler die Umsatzchancen der Geldkarte für Flüchtlinge

Geflüchtete sollen Leistungen künftig bundesweit bargeldlos per Bezahlkarte erhalten. Mit der Annahme der Karte erschließen Unternehmen einfach und sicher zusätzliche Umsatzchancen.
Bezahlen mit der Bezahlkarte am Kartenlesegerät von Ingenico
Wer die neue Bezahlkarte für Geflüchtete akzeptiert, profitiert von zusätzlichen Umsätzen, denn damit werden bald immer mehr Menschen überwiegend bargeldlos einkaufen

Was genau ist eine Bezahlkarte für Geflüchtete?

Menschen, die in Deutschland Schutz suchen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, haben laut Asylbewerberleistungsgesetz Anspruch auf Unterstützung, beispielsweise in Form von Sachleistungen, Bargeld oder Wertgutscheinen. Alternativ können Kommunen den entsprechenden Betrag ab sofort auch als Guthaben auf eine Bezahlkarte buchen. Mit der neuen Karte können Geflüchtete schon heute in vielen Städten bargeldlos im Inland einkaufen. Durch die Ausgabe einer Bezahlkarte soll sichergestellt werden, dass Leistungen nicht zweckentfremdet werden, beispielsweise um Schlepper zu bezahlen oder Geld ins Ausland zu überweisen. Für Städte und Gemeinden reduziert sich durch die bargeldlose Abwicklung zugleich der Verwaltungsaufwand.

Wird die Bezahlkarte für Geflüchtete bundesweit eingeführt?

Ja, die erforderliche Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes ist im Mai 2024 in Kraft getreten. Damit wurde bundesweit ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen. Die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarten ist jetzt Sache der Bundesländer. In fast allen Ländern laufen aktuell konkrete Vorbereitungen oder erfolgreiche Modellprojekte wie die Socialcard. Unterstützt von Visa und secupay wird die Socialcard bereits in Hamburg, Hannover, Magdeburg und vielen Landkreisen ausgegeben.

Wie und wo können Geflüchtete die Bezahlkarte einsetzen?

Bei der neuen Bezahlkarte handelt es sich um Debitkarten, die durch die Zahlungen der Leistungsbehörden gedeckt werden. Leistungsempfänger benötigen kein deutsches Bankkonto, um bargeldlos per Karte zu bezahlen. Überweisungen oder der Einsatz im Ausland sind ausgeschlossen. Darüber hinaus können Kommunen weitere Regeln festlegen, beispielsweise beim Online-Shopping oder für das Geld abheben mit der Bezahlkarte für Flüchtlinge. Bezahlen können Karteninhaber ausschließlich im Rahmen des von der Leistungsbehörde eingeräumten Limits. Übersteigt der Zahlbetrag das Limit, wird die Transaktion an der Kasse automatisch abgelehnt. Das heißt: Als Händler gehen Sie keinerlei Ausfallrisiko ein.

Wie läuft das Bezahlen mit der neuen Bezahlkarte ab?

Die Bezahlkarten für Geflüchtete funktionieren genau wie herkömmliche Debitkarten von VISA oder Mastercard. Die Zahlung am Terminal kann wahlweise kontaktlos per NFC oder per Chipleser erfolgen. Auch in digitalen Wallets wie Google Pay oder Apple Pay kann die Karte für mobiles Bezahlen hinterlegt werden. Als Händler können Sie die Bezahlkarte für Geflüchtete also genau wie alle anderen Karten an Ihrem Kartenterminal entgegennehmen. Achtung: Da es sich um Debitkarten der Marke VISA handelt, benötigen Sie dafür einen Kreditkartenakzeptanzvertrag. Eine Freischaltung für die kontogebundene Girocard reicht nicht aus.

Lohnt es sich, die Bezahlkarte für Geflüchtete anzunehmen?

Ja, denn Sie unterstützen damit ein sicheres und effizientes System, das geflüchtetem Menschen den Alltag erleichtert und zugleich sicherstellt, dass gewährte Leistungen für den Einkauf im Inland verwendet werden. Als Händler erschließen Sie sich mit der Akzeptanz der Karte zusätzliche Umsatzchancen, denn mit der bundesweiten Einführung wird eine neue große Kundengruppe künftig überwiegend bargeldlos zahlen. Zudem gehen Sie bei der Akzeptanz der guthabenbasierten, digitalen Bezahlkarte keinerlei Risiko ein. Und das kostet noch nicht einmal extra: Wenn Ihr Terminal bereits für Debitkarten von VISA oder Mastercard freigeschaltet ist, entstehen Ihnen durch die Bezahlkarte für Geflüchtete keine zusätzlichen Kosten.

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