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Stichtag 01.01.2025: Jetzt POS-Terminal aktualisieren

Ab 2025 greifen die neuen Richtlinien TA 7.2 und DC POS 3.0

Bis spätestens Januar 2025 müssen Kartenterminals die neuen Sicherheitsstandards erfüllen. Händler, die Kreditkartendaten für Aufträge per Mail oder Telefon (MOTO) entgegennehmen, müssen bis dahin die Zahlungsabwicklung anpassen. Mit den Kartenlesegeräten von POS-cash und unserer komfortablen und rechtskonformen MOTO-Lösung gelingt die Umstellung einfach und problemlos.

Manuelle Kreditkartenzahlungen sind mit dem Update am Terminal nicht mehr Möglich. Doch es gibt eine Alternative.

Was bedeuten TA 7.2 und DC POS 3.0?

Durch die neuen Bestimmungen für POS-Terminals werden kontaktlose Kartenzahlungen am POS sicherer und kundenfreundlicher. An Kartenlesegeräten, die den Vorgaben entsprechen, sind beispielsweise Kontaktloszahlungen ohne PIN für Beträge bis zu 50 € oder die einfache Zahlungsfreigabe per Single-Tap möglich. Alle relevanten Änderungen finden Sie in unserem Blog-Beitrag zu den neuen Richtlinien.

Brauche ich jetzt ein neues POS-Terminal?

Das hängt vom Modell ab. Kartenlesegeräte der neuesten Generationen erfüllen die aktuellen Anforderungen bereits, benötigen aber ggf. ein Software-Update. Ältere Geräte müssen dagegen bis spätestens Ende des Jahres ausgetauscht werden. Die richtige Vorgehensweise finden Sie in unserer Modell-Übersicht. Geräte, die nicht den neuen Standards entsprechen, müssen zum 01.01.2025 abgeschaltet werden und können keine Zahlungen mehr entgegennehmen.

POS-Terminals im Angebot
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Kann ich Kreditkartendaten meiner Kunden auch weiterhin manuell eingeben?

Nein, mit dem flächendeckenden Update aller Kartenterminals auf die neue TA 7.2-Software ist die Verarbeitung manueller Kreditkartenzahlungen, beispielsweise bei telefonischen Reservierungen oder bei Bestellungen per Mail, nicht mehr wie gewohnt möglich. Das ergibt sich aus der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2, die eine starke Kundenauthentifizierung (SCA) für Kreditkartenzahlungen vorschreibt. Um sich und Ihre Kunden gegen Betrug und Missbrauch abzusichern, sollten Sie den Bezahlprozess schnellstmöglich auf eine sichere Alternative umstellen.

Wie kann ich MOTO-Zahlungen künftig rechtskonform abwickeln?

Mit dem Abschluss einer Mail Order/Telephone Order (MOTO)-Akzeptanzvereinbarung über den Mutterkonzern secupay AG bietet Ihnen POS-cash eine bequeme Option, um sogenannte Card-not-present-Transaktionen auch weiterhin durchzuführen. MOTO-Transaktionen können dann wahlweise am digitalen “eTerminal” im secuOffice oder direkt via API eingereicht werden. Sie benötigen dafür keine separate Software und können ganz unkompliziert weiterhin Kreditkarten für Reservierungen und Zahlungen annehmen.

Wie sicher sind MOTO-Zahlungen?

Zahlungen, die Sie über das MOTO-Tool einreichen, werden in Echtzeit autorisiert. Allerdings unterliegen MOTO-Zahlungen grundsätzlich einem erhöhten Risiko durch gezielten Betrug mit gestohlenen oder gefälschten Kartendaten. Im Falle einer betrügerischen Bestellung oder einer strittigen Transaktion haften Sie als Händler in der Regel in vollem Umfang. Das gilt im Zweifelsfall auch für Schäden, die auf die unsachgemäße Speicherung oder Aufbewahrung von Kreditkartendaten zurückzuführen sind. POS-cash rät:

  • Schreiben Sie Stornos und Erstattungen grundsätzlich NUR der belasteten Karte
  • Im Zweifelsfall wenden Sie sich an unsere telefonische Kunden-Hotline, bevor Sie einen Betrag erstatten. Als Zahlungsdienstleister klären wir für Sie mit der Bank, die die Karte herausgegeben hat, ob die Karte möglicherweise gefälscht oder gestohlen wurde.
  • Nutzen Sie wenn möglich sichere Alternativen wie den secupay Paymentlink

Was muss ich jetzt machen?

Für eine reibungslose Transaktionsverarbeitung in Ihrem Geschäft auch nach dem Jahreswechsel bietet Ihnen POScash eine Auswahl moderner Kartenlesegeräte auf dem neusten Stand zu fairen Preisen und mit persönlichem Kundenservice. Gerne informieren wir Sie auch über unsere Optionen für einen sicheren und kundenfreundlichen Zahlungsmix. Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.

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